Damit alles für Sie nachvollziehbar und transpartent ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Name des Unternehmens
ErsteHilfe-Experten
Eingetragener Firmensitz
Zum Knuttenberg 1
37176 Nörten-Hardenberg
Kontaktinformationen
Holger de Lahr
info@erstehilfe-experten.de
0177 321 14 46
Umsatzsteuer-Nr.
35/126/04708
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung zu einem Seminar von ErsteHilfe-Experten erkennt der Teilnehmer / das Unternehmen die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Für die bessere Lesbarkeit wird im Folgenden auf die Nennung der Geschlechter überwiegend verzichtet. Grundsätzlich sind alle Geschlechter gemeint.
§1 Geltungsbereich
1. Die Seminarangebote basieren auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Leitlinien und Bestimmungen der Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der Berufsgenossenschaften (QSEH), welche ErsteHilfe-Experten ermächtigt, in deren Namen betriebliche Ersthelfer aus- und fort, sowie Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern auszubilden.
2. individuell getroffene Vereinbarungen und Nebenabreden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§2 Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertragsverhältnisses
Seminarbeschreibungen. ErsteHilfe-Experte bietet folgende Seminare an:
a. Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (gem. DGUV)
b. Fortbildung betrieblicher Ersthelfer (gem. DGUV)
c. Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von Kindern (gem. DGUV)
d. Erste Hilfe am Baby
e. Erste Hilfe am Kind
f. Individuelle Seminare mit Wunschthemen
Die Zugangsvoraussetzungen für o.g. Seminare gelten nach aktuellen Vorgaben
der DGUV (www.dguv.de)
Die Individuellen Seminare werden nach Absprache und in Zusammenarbeit mit
dem Auftraggeber erstellt. Eine Anerkennung durch die QSEH ist in solchen
Fällen nicht gegeben.
Angaben gemacht werden: Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, Anschrift.
5. Mit der Bestätigung durch ErsteHilfe-Experten ist das Vertragsverhältnis zustande gekommen.
ErsteHilfe-Experten vereinbarten Veranstaltung sowie die Ausstellung einer
Teilnahmebescheinigung. Darüber hinaus gehende Leistungen sind gesondert zu
vereinbaren.
§3 Zahlungsbedingungen
Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebescheinigung ist die Zahlung oder die Kostenübernahmeerklärung eines Trägers.
Berufsgenossenschaften übernommen, ist Erste Hilfe ABC berechtigt, mit diesen
direkt abzurechnen. Dafür ist vorausgesetzt, dass ein entsprechend ausgefülltes
Formular (BG-Abrechnung) vorliegt.
Bei folgenden Unfallversicherungen muss zusätzlich im Vorfeld die entsprechende
Kostenübernahmezusage vorliegen:
a. Gemeindeunfallversicherung (GUV)
b. Landesunfallkasse (LUK)
c. Unfallkasse des Bundes (UKB)
d. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
§4 Beendigung des Vertrages, Rücktritt
1. Mit Erfüllung der vereinbarten Leistung endet das Vertragsverhältnis
2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich oder telefonisch (0177/3211446) anzuzeigen.
a. Öffentliche Seminare: Der Rücktritt ist kostenfrei, sofern er 72 Stunden vor
Kursbeginn angezeigt worden ist. Sonst wird die Teilnahmegebühr in voller
Höhe in Rechnung gestellt. Bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Todesfall
in der Familie wird gegen Vorlage eines Nachweises eine Abmeldung
außerhalb der genannten Frist anerkannt.
b. Geschlossene Seminare: Der Rücktritt ist dann kostenfrei, wenn im gleichen
Umfang ein erneutes Seminar gebucht wird.
c. Sinkt bei einem geschlossenen Seminar durch Rücktritt oder am
Seminartag die Teilnehmerzahl unter 12, werden dem Auftraggeber pro zu
12 fehlenden Teilnehmern je 50,- Euro in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, in entsprechender Zahl Ersatzteilnehmer zu stellen.
§5 Änderungsvorbehalte und Absage von Veranstaltungen
1. Änderungen, insbesondere des Termins, des Ortes oder des Referenten der Veranstaltung behält sich ErsteHilfe-Experten vor, da der Referentenwechsel oder aber eine Änderung im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhaltes lediglich unwesentliche Änderungen darstellt.
2. ErsteHilfe-Experten ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei
Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl bei öffentlichen
Seminaren (12 Teilnehmer), Seminare auch kurzfristig abzusagen oder auf einen
anderen, späteren Zeitpunkt zu verlegen. ErsteHilfe-Experten verpflichtet sich, den
Teilnehmer / Auftraggeber hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der
konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten.
Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so werden bereits gezahlte Entgelte
erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
§6 Verhaltenskodex für Teilnehmer
§7 Datenschutz
personenbezogenen Daten werden bei ErsteHilfe-Experten elektronisch erfasst und mit der Absicht verarbeitet, auf die regelmäßige Fortbildung hinzuweisen und eine ordnungsgemäße Seminarabwicklung zu gewährleisten. Damit ist der Teilnehmer einverstanden.
der Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter, über die Erhebung der
persönlichen Daten vorzulegen/mitzubringen.
§8 Haftung
Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände schuldhaft, so hat er für den Schaden aufzukommen.
§9 Schlussbestimmungen / anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Stand: 1.7.2024
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